9. April 2024: Sieg! Klimaschutz ist ein Menschenrecht
Die Grosse Kammer des Gerichtshofs hat am 9. April 2024 geurteilt, dass die Schweiz unsere Menschenrechte verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret
stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) und Artikel 6 (Recht auf Zugang zu einem Gericht) fest. Der EGMR sah Artikel 6 verletzt, weil die Schweizer Gerichte die überzeugenden wissenschaftlichen Beweise zum Klimawandel nicht berücksichtigt und die Beschwerden nicht ernst genommen hatten.
Der Gerichtshof stellte ausserdem fest, dass der Verein Opferstatus hat. Dies ist ein grosser Sieg nicht nur für alle älteren Frauen, sondern für den Zugang zur Justiz in ganz Europa.
28. April 2023: Wir reichen unsere Replik auf die Last-Minute-Eingabe der Schweiz ein
Am Tag der Anhörung unserer Klimaklage präsentierte die Schweiz dem EGMR eine unvorhergesehene Last-Minute-Eingabe. Darin versucht die Schweiz ihre Klimastrategie in Bezug auf das global noch verbleibende CO2-Budget und ihre Verantwortung zu rechtfertigen. Das Rechtsteam der KlimaSeniorinnen zeigt nun auf, dass die Schweiz damit ihre ungenügende Klimapolitik eher bestätigt – als ausräumt.
Ausführliche Stellungnahme zur Eingabe: Wie stellt sich die Schweiz zu Fragen der Gerechtigkeit und Fairness?
29. März 2023: Öffentliche Anhörung vor dem EGMR in Strassburg
Die Anhörung unserer Klimaklage vor der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg fand am 29. März 2023 statt. Unser Rechtsteam, bestehend aus Cordelia Bähr, Martin Looser und Raphaël Mahaim vertrat uns. Sie wurden unterstützt von Jessica Simor und Marc Willers, zwei renommierten britischen Anwält:innen, die seit November 2022 zum Rechtsteam gehören.
Die Anhörung kann auf der Internetseite des EGMR angesehen werden.
5. Dezember 2022: Erneute Einreichung Stellungnahme des Rechtsteams
Anfang Dezember reichte das Rechtsteam der KlimaSeniorinnen seine Stellungnahme zum Sachverhalt, zur Zulässigkeit und zur Begründetheit bei der Grossen Kammer des EGMR ein. Das Urteil kann weitreichende Folgen haben, nicht nur in Europa, sondern weltweit, da es einen wichtigen Massstab bezüglich der menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten in Zusammenhang mit dem Klimawandel schaffen kann.
Drittparteien haben 14 neue und 5 überarbeitete Stellungnahmen bei EGMR eingereicht. 4 im September 2021 eingereichte Stellungnahmen bleiben weiterhin relevant.
29. April 2022: Die Grosse Kammer wird zuständig für die Klimaklage
Die für den Fall zuständige Kammer des EGMR entschied, den Fall an die Grosse Kammer abzugeben, die aus 17 Richter:innen besteht. Sie wird mit Rechtssachen betraut, die schwerwiegende Fragen zur Auslegung oder Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen. Nur ganz wenige der am EGMR hängigen Fälle werden in der Grossen Kammer verhandelt.
Hier unsere Medienmitteilung und diejenige des EGMR.
18. November 2021: Antwort der Schweiz auf unsere Replik
In ihrer Antwort vom 18. November hält die Schweiz im Wesentlichen daran fest, was sie in der Stellungnahme gesagt hatte. Seither warten wir weitere Schritte des Gerichts ab.
13. Oktober 2021: Unsere Replik auf die Stellungnahme der Schweiz
Mitte Oktober reichten wir unsere Antwort auf die Stellungnahme der Schweiz beim EGMR ein. Die Schweizer Regierung hatte anschliessend bis am 19. November 2021 Zeit, allfällige Bemerkungen zu unserem Antrag „just satisfaction“ – also unseren Forderungen – und zu unserer Replik einzureichen.
Hier die verschiedenen Dokumente:
Zusammenfassung auf Englisch
Observations on the Facts
Observations on the Law
Request for Just Satisfaction/Request for General Measures
22. September 2021: Drittinterventionen
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist es möglich, als Drittbeteiligte eine Stellungnahme zu einem bestimmten Verfahren abzugeben. Diese Interventionen sind wichtig, sie helfen dem Gericht in strittigen Fragen zu einem fundierten Urteil zu kommen. Im Falle der Klimaklage der KlimaSeniorinnen wurden neun Interventionen von internationalen und nationalen Institutionen sowie Einzelpersonen eingereicht.
Dabei haben die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, drei UN-Sonderberichterstatter:innen (David R. Boyd, Marcos A. Orellana und Claudia Mahler) eine Stellungnahme verfasst. Ebenso liessen sich Schweizer Rechtsprofessorinnen und Klimawissenschaftler:innen wie Sonja Seneviratne und Andreas Fischlin verlauten. Hier die Liste der Stellungnahmen und unsere Medienmitteilung.
16. Juli 2021: Stellungnahme der Schweiz an den EGMR
Die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, hat ihre Stellungnahme zu unserer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Sie verteidigt die ungenügenden Klimaschutzmassnahmen unseres Landes und möchte, dass der Gerichtshof gar nicht erst inhaltlich über die Klimaklage befindet. Diese Antwort ist für uns völlig unverständlich. Unsere Jurist:innen werden dem Gerichtshof bis am 13. Oktober 2021 eine Replik zustellen. Hier finden Sie die komplette Medienmitteilung.
26. März 2021: Unsere Beschwerde nimmt die erste Hürde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wird prioritär behandelt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt grünes Licht für unsere Beschwerde gegenüber der Schweiz und verleiht dem Fall Priorität. Die Schweizer Klimaklage ist der zweite Klimafall am Gerichtshof, der verhandelt wird. Die Hoffnung bei uns KlimaSeniorinnen ist gross.
Das Bundesamt der Justiz der Schweiz muss nun bis am 16. Juli 2021 eine Stellungnahme beim EGMR einreichen, in welcher sich die Schweiz ausdrücklich auch mit dem Recht auf Leben und Gesundheit der Seniorinnen befassen muss.
Hier geht es zur Medienmitteilung.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Montag, den 30. November 2020, die Klage von 6 jungen Portugies:innen gegen 33 Länder, darunter die Schweiz, angenommen. Sie wurde vom Gericht aufgrund der „Wichtigkeit und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen“ als prioritär eingestuft. Wir unterstützen sie, Mariana dankt uns.
19. – 24. Oktober 2020: Aktionswoche in Basel
Während einer Woche waren wir mit einem Stand auf dem Greifenplatz anwesend, um über unsere Klimaklage zu informieren.
Am Samstag, den 24. Oktober fand die Abschiedsfeier unserer Klimaklage nach Strassburg mit Reden von Sibel Arslan (Nationalrätin, BastA), Zoë Roth (Klima-Aktivistin) sowie Anne Mahrer und Rosmarie Wydler-Wälti (Co-Präsidentinnen der KlimaSeniorinnen) auf dem Kasernenplatz statt. Anschliessend zogen wir mit der über 300m langen Wimpelkette weiter über die Mittlere Brücke bis zum Greenpeace-Segelschiff Beluga, mit dem die beiden Co-Präsidentinnen am Sonntagmorgen nach Strassburg reisten, um unsere Klimaklage dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzukündigen.
Fotos und Pressemitteilungen finden Sie hier.
8. Oktober 2020: Start unserer Reise in Bern
Den Auftakt für unsere Reise nach Strassburg starteten wir am 8. Oktober 2020 in Bern – dort wo wir vor vier Jahren mit einem Rechtsbegehren an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (UVEK) gelangten. Das UVEK ist damals aus formalen Gründen nicht auf unser Begehren eingetreten. In einem offenen Brief an den Bundesrat und das UVEK erinnern wir sie nun an ihre Pflicht, unsere Leben zu schützen.
2020: Unser Gang nach Strassburg
Im Frühling 2020 lehnte das Bundesgericht unsere Beschwerde ab. Darin rügten wir die Unterlassungen des Bundes im Klimaschutz und forderten zum Schutz unseres Rechts auf Leben und Gesundheit verstärkte Klimaziele und wirkungsvollere Massnahmen.
Deshalb zogen wir den Fall im November 2020 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.* Die Schweizer Klimaklage ist am Gerichtshof eine der ersten ihrer Art und könnte zu einem Präzedenzfall für ganz Europa werden.
*EGMR: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europa-Rates errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in den Europarat-Staaten (inkl. Schweiz seit 1963).
EuGH: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) legt das EU-Recht aus und gewährleistet damit, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Sitz in Luxembourg, gegründet 1952.
(Mit diesem Gericht hat unsere Beschwerde nichts zu tun)