Gang vor das Bundesgericht

Die Abstimmung an der GV – (c) Piero Good / KlimaSeniorinnen

Lausanne, 21.01.2019. Der Verein KlimaSeniorinnen Schweiz und vier Einzelgesuchstellerinnen ziehen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor das Bundesgericht. Der Entscheid wurde von den Mitgliedern des Vereins einstimmig gefällt. Nach vertiefter Prüfung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) sehen wir, dass vor allem keine Prüfung der Betroffenheit von uns älteren Frauen erfolgte. Mit der Urteilsbegründung, die weitestgehend unsere Ausführungen ignoriert, hat das BVGer zudem unseren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte Anfang Dezember 2018 die Beschwerde der KlimaSeniorinnen sowie von vier Einzelgesuchstellerinnen abgewiesen und den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) geschützt. Das UVEK ist auf unser im November 2016 eingereichtes Gesuch an das UVEK, die zuständigen Ämter und den Bundesrat, nicht eingetreten, da die KlimaSeniorinnen und die Einzelgesuchstellerinnen nicht klageberechtigt seien.

In unserem Gesuch vom November 2016 an den Bund legten wir dar, dass die bis 2020 geltende Klimapolitik und die vom Bundesrat vorgelegten Pläne für eine neue Klimapolitik bis 2030 unzureichend sind. Der Bund geht mit seinen Vorschlägen zum Emissionsreduktionsziel (20% bis 2020 und 30% bis 2030 im Inland) und mit den vorgeschlagenen Massnahmen das absolut unzulässige Risiko einer globalen Erwärmung von mehr als 2°C ein. Damit verletzt er unsere Grundrechte, die mit dem Vorsorgeprinzip in der Verfassung verankerte Pflicht zu präventivem Handeln sowie eingegangene internationale Verpflichtungen. Weder das UVEK noch das Bundesverwaltungsgericht prüften die von uns geltend gemachten Rechtsverletzungen.

Um eine aus Sicht des Vorsorgeprinzips und der staatlichen Schutzpflichten gerade noch zulässige Temperaturentwicklung von «deutlich unter 2 Grad und möglichst 1.5 Grad» einhalten zu können, muss die Schweiz ihre Reduktionsziele und Massnahmen verschärfen. Bis 2020 sind die Treibhausgasemissionen im Inland um mindestens 25 Prozent sowie bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Genau diese Forderung wurde im Fall Urgenda gegen die niederländische Regierung schon zweimal gerichtlich bestätigt.

Das BVGer wies unsere Beschwerde ab und befand, dass wir nicht stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen seien als andere und über kein genügendes schutzwürdiges Interesse verfügen würden. Es folgte damit unserer Argumentation nicht, dass die zunehmenden Hitzeextreme uns ältere Frauen in besonderem Masse beeinträchtigen. Dies obwohl wissenschaftliche Studien belegen, dass wir stärker als die Allgemeinheit betroffen sind: Im Hitzesommer 2015 war z.B. das Sterberisiko von 74-85-jährigen Menschen wegen der Hitze gegenüber der Allgemeinheit um 80% erhöht. Ohne verbesserten Klimaschutz könnte sich das hitzebedingte Sterberisiko bis Ende des Jahrhunderts verdreifachen. Die Einhaltung des deutlich unter 2°C Ziels oder des 1.5°C Ziels gemäss Pariser Abkommen mit effektiven Klimaschutzmassnahmen, die den internationalen Verpflichtungen der Schweiz entsprechen, würde die Risiken eindämmen.

Wegen der mangelhaften Ermittlung des Sachverhalts durch das BVGer ersuchen wir das Bundesgericht, die notwendigen Sachverhaltsfeststellungen selbst vorzunehmen. Zudem bitten wir um eine zeitnahe Entscheidung. Denn es besteht die Gefahr, dass bei einem zu späten Entscheid die Rechtsbegehren, welche die aktuell gültige Klimapolitik betreffen, aufgrund des fortschreitenden politischen Prozesses gar nicht mehr erfüllt werden können.

Aktuell zählt der Verein KlimaSeniorinnen 1202 Mitglieder – alles Frauen älter 64. Das Durchschnittsalter beträgt 73 Jahre.

(c) Piero Good / KlimaSeniorinnen
(c) Piero Good / KlimaSeniorinnen