Im November 2016 reichten wir, 459 Seniorinnen aus der ganzen Schweiz, beim Bundesrat eine Klimaklage ein, um das Grundrecht auf Gesundheit durchsetzen – für uns und künftige Generationen.
Die Antwort des Eidgenössische Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf das «Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz», so der offizielle Titel unserer Klageschrift, lautete: «Auf das Gesuch wird nicht eingetreten».
Das UVEK machte in seiner Verfügung geltend, dass die KlimaSeniorinnen nicht klageberechtigt seien. Auf unsere Argumente wurde nicht eingegangen. Zur Sprache kamen weder das signifikant erhöhte Gesundheitsrisiko für ältere Frauen noch die Versäumnisse im Klimaschutz, die erwiesenermassen zu häufigeren, längeren und intensiveren Hitzeperioden führen.
Als Direktbetroffene waren wir sehr enttäuscht über den negativen Entscheid, zumal wir überzeugt sind, dass die Schweizer Klimaziele sowohl die Verfassung wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen.
An unserer Generalversammlung vom 23. Mai 2017 entschieden wir deshalb, mit der Klimaklage vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen, um das Grundrecht auf Gesundheit durchzusetzen.
Hier kann der juristisch relevante Teil der UVEK-Verfügung auf Englisch gelesen werden.